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11
Okt
2017

RatSWD empfiehlt enge Einbindung der Wissenschaft in Registermodernisierung

Der RatSWD begrüßt das aktuelle Gutachten des Normenkontrollrats zur Registermodernisierung. Die Digitalisierung der Verwaltung erhöht ihre Bürgerfreundlichkeit und generiert große Einsparpotentiale bspw. beim Zensus.

Mit Hilfe qualitätsgeprüfter Registerdaten können gesellschaftlich und wirtschaftlich relevante Prozesse erkannt, die Politik evidenzbasiert beraten und gleichzeitig Qualitätsmängel in den Registern festgestellt werden. Allerdings muss hierfür die unabhängige wissenschaftliche Forschung Zugang zu den Registern erhalten. Daher empfiehlt der RatSWD, einen geregelten und datenschutzkonformen Zugang der Wissenschaft zu allen Registern als gesetzlich fixierten Standard vorzusehen.

Der Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) begrüßt das aktuell veröffentlichte Gutachten des Normenkontrollrates zur Modernisierung des Registersystems in Deutschland nachdrücklich und schließt sich dessen Kernbotschaften an. Die sich derzeit neu bildende Bundesregierung sollte die – mit immensen öffentlichen Mitteln – aufgebauten Datenbanken zukunftssicher ausgestalten. Der RatSWD hat bereits im Jahr 2016 umfangreiche Empfehlungen zur Ertüchtigung der Melderegister mit dem Ziel einer nachhaltigen, kostensparenden und qualitativ hochwertigen Weiterentwicklung des deutschen Zensus veröffentlicht.

Gleichzeitig empfiehlt er, von Beginn an einen Zugang für die Wissenschaft zu den Registerdaten vorzusehen. Nur dadurch kann das Potenzial der Register zum gesellschaftlichen Nutzen und als Grundlage für evidenzbasierte politische Entscheidungen durch die wissenschaftliche Forschung erschlossen werden. Gleichzeitig ist die Wissenschaft prädestiniert, zur Sicherung der Datenqualität der Register beizutragen und deren Modernisierung mit ihren Expertisen zu begleiten. Dadurch könnte die im Gutachten anvisierte Modernisierung des deutschen Registerwesens und die Digitalisierung der Verwaltung zielgerichteter erreicht werden.

Jedes Register sollte grundsätzlich im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bedingungen seine gesammelten Informationen – zumindest für die unabhängige wissenschaftliche Forschung – zugänglich machen. Zur Sicherung eines solchen standardisierten Zugangs zu den Registerdaten dient das bereits etablierte Modell der Forschungsdatenzentren (FDZ) als Vorbild. Dabei sollte das Ziel eines zentralen Zugangs zu möglichst vielen Registern frühzeitig mitgedacht und gesetzlich fixiert werden. Hier könnte beispielsweise ein ‚Register‘-FDZ bei der im Gutachten empfohlenen zentralen Stelle zur Registermodernisierung angesiedelt werden. Forschungsdatenzentren haben sich in den Sozial-, Verhaltens- und Wirtschaftswissenschaften bewährt, um sensible Mikrodaten unter strenger Einhaltung des Datenschutzes für die unabhängige wissenschaftliche Forschung zugänglich zu machen. Der RatSWD hat bislang 31 Forschungsdatenzentren akkreditiert und steht zur Unterstützung weiterer Vorhaben gerne mit seiner Expertise zur Verfügung.